Allgemeine Informationen
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- Geschrieben von: Schroth
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Informationen in Einfacher Sprache
Herzlich Willkommen auf der Seite des Hohenzollern-Gymnasiums in Sigmaringen!
Ein Gymnasium ist eine Schule für ältere Kinder und Jugendliche.
Alle Kinder besuchen 4 Jahre lang die Grundschule.
Danach gehen alle Kinder auf eine weiterführende Schule. Dort lernen die Kinder noch mehr.
Es gibt verschiedene weiterführende Schulen:
- die Hauptschule
- die Realschule
- die Gemeinschaftsschule
- das Gymnasium
An jeder Schule kann man einen Schulabschluss machen.
Jede Schule dauert unterschiedlich lange.
Im Gymnasium lernt man fremde Sprachen, zum Beispiel Englisch und Französisch.
Man lernt auch viel darüber, wie die Welt funktioniert.
Und man lernt viel über Musik, Kunst und Sport.
Man lernt aber zum Beispiel auch, wie man Verantwortung trägt.
Am Gymnasium kann man nach 12 Schuljahren den Schulabschluss machen.
Der Schulabschluss am Gymnasium heißt „Abitur“.
Mit dem Abitur darf man auf eine Hochschule gehen und studieren.
Man kann aber auch schon nach 10 Schuljahren von der Schule gehen.
Dann hat man einen "mittleren Abschluss".
Mit dem mittleren Abschluss kann man einen Beruf erlernen.
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- Geschrieben von: Hoffmann
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Informationen in Gebärdensprache
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- Geschrieben von: Hoffmann
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Förderverein
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- Geschrieben von: Schroth
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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Hohenzollern-Gymnasium Sigmaringen. ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hohenzollern-gymnasium.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Anforderung 9.1.4.3 Kontrast: Einige Seiten der Website verfügen noch nicht über ausreichende Helligkeitskontraste.
Anforderung 9.1.4.10 automatischer Umbruch (Reflow): Die Seite verfügt nicht durchgehend über eine dynamische Anpassung der Fensterbreite.
Anforderung 9.2.1.1 Tastatur: Nicht alle Inhalte der Website sind ausschließlich mit der Tastatur bedienbar.
Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse: Der Quellcode der Website muss überarbeitet werden.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Für die Website wird das kostenfreie offene Content-Management-System "Joomla" verwendet. Das CMS verwendet vorprogrammierte Tools, bei denen der Webmaster keine oder nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die Programmierung hat. Es ist daher möglich, dass einzelne Tools, vorgegebene Farbgebungen, dynamische Anpassungen oder auch der Quellcode nicht durchgängig barrierefrei sind und dies für den Webmaster nicht immer sofort erkennbar ist. Soweit der Webmaster Zugriff hat, werden die entsprechenden Tools angepasst bzw. nicht barrierefreie Tools ersetzt, ansonsten wird der Programmierer mit der Bitte um Nachbesserung kontaktiert.
Die Website verzichtet so weit wie möglich auf die Darstellung von PDF. Leider ist dies in einigen Fällen nicht möglich, insbesondere dort, wo PDF von externen Anbietern zur Verfügung gestellt werden, deren Information für die Schule aber wesentlich ist. Externe Anbieter werden von uns aufgefordert, Informationen barrierefrei zu liefern.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
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3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. Mai 2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02.02.2023 überprüft, geändert und ergänzt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Hohenzollern-Gymnasium
Hohenzollernstr. 20
72488 Sigmaringen
07571-106182
Verantwortlich: Martin Hoffmann, OStD, Schulleiter
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Sekretariat des Hohenzollern-Gymnasiums wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Hohenzollern-Gymnasium nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail:
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.